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Wie änderte sich der Richtwertmietzins?

https://www.bfbf.at/steuernews_klienten/

Wird einem Dienstnehmer kostenlos oder verbilligt eine Wohnung zur Verfügung gestellt (Dienstwohnung), so sind für diesen Sachbezug Lohn- und Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.

Der Sachbezug für Dienstwohnungen orientiert sich an jenem Richtwert je Quadratmeter und Monat, der jeweils am 31. Oktober des Vorjahres gilt.

Dieser Richtwert wurde nun per 1.4.2019 neu festgelegt und ist somit für Sachbezüge für Dienstwohnungen ab 1.1.2020 maßgeblich:

Bundesland Richtwert neu (ab 1.4.2019)/m² Nutzfläche Richtwert alt (seit 1.4.2017)/m² Nutzfläche
Burgenland € 5,30 € 5,09
Kärnten € 6,80 € 6,53
Niederösterreich € 5,96 € 5,72
Oberösterreich € 6,29 € 6,05
Salzburg € 8,03 € 7,71
Steiermark € 8,02 € 7,70
Tirol € 7,09 € 6,81
Vorarlberg € 8,92 € 8,57
Wien € 5,81 € 5,58

Stand: 29. April 2019

Bild: Johanna Mühlbauer - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung sind Ihr Steuerberater mit Sitz in Rankweil und Schruns. Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!

Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG
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