Seitenbereiche
Immer top informiert

Wie sollen mit dem Grace-Period-Gesetz Betriebsübergaben in Familienunternehmen vereinfacht werden?

https://www.bfbf.at/steuernews_klienten/

Betriebsübergaben (insbesondere bei Familienunternehmen) sollen mit dem Grace-Period-Gesetz (Regierungsvorlage) erleichtert werden. Das Grace-Period-Gesetz soll Änderungen in der Bundesabgabenordnung, der Gewerbeordnung, und dem Arbeitnehmerschutzgesetz bringen.

In der Bundesabgabenordnung sollen dabei eigene Bestimmungen zur Begleitung einer Unternehmensübertragung geschaffen werden. Hier einige Eckpunkte daraus:

Die Begleitung einer Unternehmensübertragung ist möglich, wenn eine natürliche Person einen (Teil-)Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil unter bestimmten Voraussetzungen an einen ihrer Angehörigen übertragen möchte.

Während der Begleitung der Unternehmensübertragung besteht eine erhöhte Offenlegungspflicht und ein laufender Kontakt zwischen der bzw. dem voraussichtlichen Erwerberin/Erwerber und den Organen des Finanzamtes (Klärung abgabenrechtlicher Fragen, Auskünfte über bestimmte Sachverhalte).

Das Finanzamt hat das Vorliegen der Voraussetzungen für die Begleitung der Unternehmensübertragung zu prüfen und wird dann eine Außenprüfung des Antragstellenden und gegebenenfalls der Mitunternehmerschaft, deren Anteile er zu übertragen beabsichtigt, durchführen. Nach Beendigung der Begleitung einer Unternehmensübertragung sind die von dieser umfassten (Teil-)Betriebe für die jeweils umfassten Zeiträume von einer Außenprüfung auszunehmen.

Bei der Gewerbeanmeldung soll kein Firmenbuchauszug vorzulegen sein – dies wird durch die elektronische Validierung des Firmenbuchstandes ersetzt. Auch die Genehmigungen gewerblicher Betriebsanlagen sollen flexibilisiert werden. Dies betrifft insbesondere die Frage, welchen Konkretisierungsgrad Einreichunterlagen haben müssen.

Die Arbeitgeberverpflichtung zur Mitteilung der Sicherheitsvertrauenspersonen an das Arbeitsinspektorat bei Betriebsübernahme soll nicht unmittelbar nach Bestellung der Sicherheitsvertrauensperson bestehen, sondern kann innerhalb des zweijährigen Zeitraums ab der Betriebsübergabe vorgenommen werden. Bei Betriebsübergaben soll eine Einberufung des Arbeitsschutzausschusses nach Erfordernis aber nur mindestens einmal innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums erfolgen müssen. Auch die Formerfordernisse, die in Zusammenhang mit dem Vorsitz, der Einladung und dem Protokoll vorgesehen sind, sollen in der zweijährigen Periode nach Betriebsübergabe nicht gelten.

Das geplante Gesetz lag bei Drucklegung dieses Artikels als Nationalratsbeschluss vor. Die weitere Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 27. Mai 2024

Bild: khwanchai - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung sind Ihr Steuerberater mit Sitz in Rankweil und Schruns. Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!

Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.