Seitenbereiche
Immer top informiert

Neben- und Ferialjob als Studierender: Ab welcher Höhe der Einkünfte wird die Familienbeihilfe gestrichen?

https://www.bfbf.at/steuernews_klienten/

Studierende dürfen ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 20. Lebensjahr vollenden, pro Jahr € 15.000,00 verdienen, ohne eine etwaig zustehende Familienbeihilfe zu verlieren.

Für diese Grenze ist das zu versteuernde Einkommen relevant: Bruttogehalt (ohne Sonderzahlungen) minus Sozialversicherungsbeiträge.

Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und jenes Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bleiben unter anderem außer Betracht. Für die Zuverdienstgrenze der Familienbeihilfe ist eine „Jahresdurchrechnung“ relevant, d. h. es gibt keine monatliche Betrachtungsweise.

Übersteigt das Einkommen im Kalenderjahr die Zuverdienstgrenze, ist jener Teil der Familienbeihilfe, der den Grenzbetrag von € 15.000,00 überschritten hat, zurückzuzahlen.

Stand: 27. Juni 2023

Bild: Damir Khabirov - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung sind Ihr Steuerberater mit Sitz in Rankweil und Schruns. Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!

Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.