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Digitalisierung der österreichischen Verwaltung

https://www.bfbf.at/steuernews_klienten/

Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend. Gerade für Unternehmen bieten sich dabei zahlreiche Möglichkeiten, um ansonsten zeitaufwändige Behördenwege durch die Inanspruchnahme digitaler (Verwaltungs-)Dienste zu vermeiden. Hier einige Beispiele dazu:

Onlineplattform oesterreich.gv.at

Auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at können ausgewählte Amtswege online erledigt und Informationen rund um Verwaltungsthemen abgerufen werden.

Unternehmensserviceportal (USP)

Zahlreiche e-Government-Anwendungen der Verwaltung für Unternehmer bietet das Unternehmensserviceportal (https://www.usp.gv.at). Mit nur einer Anmeldung sind über das USP z. B. folgende Verwaltungstätigkeiten möglich:

  • Steuermeldungen (FinanzOnline),
  • Meldungen an die Sozialversicherung (ELDA online) und Einsicht in die Beitragskonten der österreichischen Gesundheitskasse (WEBEKU) und
  • Einsicht in das SVS-Beitragskonto für Bevollmächtigte.

Elektronische Zustellung

Wie schon berichtet sind Unternehmen seit dem 1.1.2020 verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Die elektronische Zustellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal oder über oesterreich.gv.at.

Elektronische Rechnungslegung an die öffentliche Verwaltung

Die e-Rechnung oder elektronische Rechnung ist ein Datenübertragungsverfahren für die Einbringung elektronisch strukturierter Rechnungen. Seit 1.1.2013 ist die e-Rechnung der Papierrechnung gleichgestellt. Im Bereich „Business to Government“ („B2G“) kann die Übermittlung der Rechnungen über drei verschiedene Möglichkeiten eingebracht werden:

  • Hochladen von ebInterface-XML Rechnungen (=ein österreichischer XML-Rechnungsstandard),
  • ein eigenes, technisch gekoppeltes Softwaresystem mittels Webservice oder
  • über ein Online-Formular.

Mehr zum Thema e-Rechnung erfahren Sie unter https://www.erechnung.gv.at.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: Elnur - Adobe Stock.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns: Wir von Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung sind Ihr Steuerberater mit Sitz in Rankweil und Schruns. Sie haben Fragen zu diesem Newsartikel? Dann kontaktieren Sie uns!

Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG
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