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Zinserhöhung bei der Sozialversicherung

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Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gilt ab 1.1.2024 ein Verzugszinssatz von 7,88 % (bisher 4,63 %).

Stand: 19. Dezember 2023

Bild: Cagkan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG
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