Zweifelsfälle bei der Grunderwerbsteuer
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 13.05.2016 einen Erlass zu Zweifelsfragen bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes veröffentlicht. Auf über 40 Seiten befasst sich dieser Erlass anhand von Beispielen mit der Lösung von mannigfaltigen Zweifelsfragen hinsichtlich der Verkehrssteuern bei der Übertragung von Grundstücken.
Ein Beispiel von vielen ist die Abklärung einer Grundstücksschenkung, bei der das wirtschaftliche Eigentum durch ein Fruchtgenussrecht zurückbehalten wird. Wenn sich der Geschenkgeber den Fruchtgenuss sowie die wirtschaftliche Verfügungsmacht zurückbehält, ist ertragssteuerlich sichergestellt, dass die laufenden Einkünfte und auch die Abschreibung bei diesem verbleiben. Durch die Übertragung fällt die Grunderwerbsteuer an. Stirbt in der Folge der Berechtigte oder verzichtet dieser auf seine Rechte, stellt dies einen weiteren grunderwerbsteuerlichen Vorgang dar.
Die weitere Steuer wird aber nur dann erhoben, wenn die Bemessungsgrundlage für den späteren Erwerbsvorgang durch eine zwischenzeitliche Wertsteigerung des Grundstücks die ursprüngliche übersteigt.