Zuwachsprämie für KMU-Investitionen

Mit der KMU Investitionszuwachsprämie soll in den Jahren 2017 und 2018 ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden. Bereits seit dem 09.01.2017 können Förderanträge eingebracht werden. Wichtig ist dabei, dass der Förderantrag vor Durchführungsbeginn des Projekts erfolgt. Grundsätzlich ist der Förderantrag über das Onlineportal der AWS https://foerdermanager.awsg.at vorzunehmen.

Für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (ÖHT) zuständig. Als Fördernehmer sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (unabhängig, ob natürliche oder juristische Personen) mit bis zu 250 Mitarbeitern und einer Betriebsstätte in Österreich vorgesehen. Gründer und Jungunternehmer, die kürzer als 3 Jahre tätig sind, sollen nicht förderungswürdig sein.

Eine Prämie gibt es für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen. Wesentlich ist jedoch, dass die konkreten Neuinvestitionen bei Kleinst – und Kleinunternehmen zumindest EUR 50.000,00 und bei mittleren Unternehmen zumindest um EUR 100.000,00 höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre. Leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter, Grundstücke, Finanzanlagen und der Ankauf von Fahrzeugen sollen laut vorliegenden Informationen keiner Förderung unterliegen.