Wirtshaus-Paket - Teil 2
Der zweite Teil des Wirtshaus-Pakets betrifft die Änderungen zur Pauschalierungsverordnung von Gaststätten. Bei dieser Pauschalierung im Gastgewerbe werden die Betriebsausgaben (teilweise) pauschal in Form von drei Teilpauschalen im Rahmen eines modularen Systems ermittelt (Grund-, Mobilitäts- und Engie- und Raumpauschale).
Diese Form der Ausgabenpauschalierung können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, welche eine Berechtigung für das Gastgewerbe während des gesamten Jahres besitzen, für die keine Buchführungspflicht besteht und die auch freiwillig keine Bücher führen und deren Umsatz im vorangegangenen Jahr € 400.000,- (netto) nicht überschritten hat (bisher € 255.000,-). Damit kommen ca. 30.000 Betriebe mehr in den Genuss des Pakets.
Die Grundpauschale, die zB Bürobedarf, Werbung, Fachliteratur, Bewirtung, Arbeitszimmer im Wohnungsverband, geringwertige Wirtschaftsgüter, Buchhaltungsaufwand und Versicherungen soweit sie nicht Räumlichkeiten oder betrieblich genutzte Fahrzeuge betreffen, wird von 10% auf 15% erhöht. Die Mobilitätspauschale wird von 2% auf 4% bzw. 6% erhöht, je nachdem wieviel Einwohner die Kommune hat, in der der Betrieb steht. Die Energie-/Raumpauschale bleibt unverändert bei 8%. Wann diese Verordnung in Kraft treten wird, ist noch offen.