Wichtige Steuerinfos zum Jahresende

Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens EUR 2.676,89 investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2016 von EUR 113,77. Die prämienbegünstigten Einzahlungen können auch für jedes Kind getätigt werden. Als Bausparprämie bekommt man, wie im Vorjahr, für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von EUR 1.200,-  pro Jahr noch EUR 18,-. Das sind 1,5% Prämie des Einzahlungsbetrages.

Für alle Verkäufe von Aktien und sonstigen Kapitalanlagen fällt seit dem 01.01.2016 für das sogenannte Neuvermögen die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5% an. Zum Neuvermögen zählen alle seit dem 01.01.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds, sowie alle anderen ab dem 01.04.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen und Derivate). Werden von einer Privatperson bei verschiedenen Banken Wertpapierdepots geführt, kann ein Verlustausgleich zwischen den Depots im Rahmen der Steuererklärung erfolgen. Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr (bei behinderten Kindern das sechzehnte Lebensjahr) können als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von EUR 2.300,-  pro Kind und Jahr steuerlich abgesetzt werden. Pflegegeldbezieher können die ihnen erwachsenden Pflegekosten (zB 24-Stunden-Betreuung) abzüglich des erhaltenen Pflegegeldes auch ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.