Wichtige Steuerinfos zum Jahresende

Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch im Höchstausmaß von 2.561,22 EUR investiert, erhält eine Prämie von 108,85 EUR, somit maximal 4,25% des Einzahlungsbetrages. Die prämienbegünstigten Ein-zahlungen können auch für jedes Kind getätigt werden. Als Bausparprämie bekommt man wie im Vorjahr für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200,00 EUR pro Jahr noch 18,00 EUR, das sind 1,5% Prämie des Einzahlungsbetrages.

Außergewöhnliche Belastungen (zB Heilbehelfe für die Kinder wie Brille und Zahnspange) können, vermindert um erhaltene Vergütungen, im Jahr der Bezahlung steuerlich abgesetzt werden. Das Vorziehen oder Hinausschieben von solchen Ausgaben kann im Einzelfall wegen dem nichtabzugsfähigen Sockelbetrag des zumutbaren Selbstbehalts sinnvoll sein. Der Selbstbehalt ist nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestaffelt und kann bis zu 12% des Einkommens betragen. Bestimmte Belastungen (zB Aufwendungen für die eigene Behinderung, Katastrophenschäden) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar.

Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr (bei behinderten Kindern das sechzehnte Lebensjahr) können ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 2.300,00 EUR pro Kind und Jahr steuerlich abgeschrieben werden. Pflegegeldbezieher können die ihnen erwachsenden Pflegekosten (zB 24-Stunden-Betreuung) abzüglich des erhaltenen Pflegegeldes auch ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.