Verstärkter Austausch von Bankdaten
Im Kampf gegen die Steuerflucht hat die Europäische Union nun auch mit Liechtenstein ein Steuertransparenzabkommen über den verstärkten Informationsaustausch abgeschlossen. Durch diesen verstärkten Informationsaustausch wird es den Steuerbehörden erleichtert, mögliche Steuerhinterzieher zu erfassen.
Im Rahmen des Informationsaustausches erhalten teilnehmenden Staaten künftig automatisch detaillierte Angaben zu Bürgern, die in Liechtenstein ein Konto besitzen. Gemeldet werden unter anderem die Identität des Kontoinhabers, die Anschrift, die Steueridentifikationsnummer, Zins- und Dividendenerträge, Veräußerungsgewinne oder der Kontosaldo. Zur Meldung verpflichtet wurden neben den Banken auch Makler, Fonds- und Versicherungsunternehmen sowie Vermögens-Sammelstellen wie Depotverwaltungen. Die Übermittlung der Daten erfolgt erstmalig im Jahr 2017 – bezogen auf Vorgänge des Steuerjahres 2016. Vom automatischen Informationsaustausch sind neben privaten Konten auch Konten von Treuhändern, Treuhandfirmen, Trusts und Stiftungen betroffen. Ein ähnliches Abkommen hat die Europäische Union auch schon mit der Schweiz abgeschlossen – mit einigen anderen Staaten (z.B. Andorra, San Marino oder Monaco) laufen noch Verhandlungen, die in absehbarer Zeit abgeschlossen werden sollen.