Verlustersatz Covid19
Neben den bereits bestehenden COVID-19 Förderprogrammen wurde nun auch ein neuer Verlustersatz eingerichtet, mit dem Unternehmen, die besonders stark von den Corona Auswirkungen betroffen sind, unterstützt werden sollen. Der Verlustersatz kann für bis zu zehn Betrachtungszeiträume (idR Kalendermonate) zwischen dem 16.9.2020 und dem 30.6.2021 gewährt werden. Die Antragstellung erfolgt über FinanzOnline.
Die Kalendermonate für die der Verlustersatz beantragt wird müssen zeitlich zusammenhängen. Bemessungsgrundlage für den Verlustersatz sind idR die Erträge eines Unternehmens abzüglich der damit zusammenhängenden Aufwendungen im jeweiligen Betrachtungszeitraum. Durch den Verlustersatz wird bei Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter und mehr als 10 Mio Bilanzsumme oder Jahresumsatz 70% des maßgeblichen Verlustes abgedeckt. Bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 10 Mio Bilanzsumme oder Jahresumsatz wird 90% des maßgeblichen Verlustes abgedeckt. Die Obergrenze des Verlustersatzes beträgt 3 Mio pro Unternehmen.
Für jene Monate in denen ein Unternehmen einen Lockdown-Umsatzersatz oder einen Fixkostenzuschuss in Anspruch genommen hat, ist ein Verlustersatz ausgeschlossen. Vom 16.3.2020 bis 30.6.2021 dürfen auch keine Dividenden- oder sonstige nicht zwingende Gewinnausschüttungen vorgenommen werden. Weiters dürfen in den Jahren 2020 und 2021 keine unangemessen hohen Vergütungen (z.B. Entgelte, Boni) an Unternehmensinhaber, Organe (Geschäftsführer) und Mitarbeiter geleistet werden.