Verlängerung der Covid-Förderungen
Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Corona Förderungen angekündigt. Insbesondere sollen der Ausfallbonus, der Härtefallfonds und der Verlustersatz weiter in Anspruch genommen werden können.
Ausfallbonus: Bislang konnte der Ausfallbonus bis Ende Juni in Anspruch genommen werden. Dieser soll nun um weitere 3 Monate bis Ende September verlängert werden. Voraussetzung für den Ausfallbonus ist ein Umsatzausfall von mindestens 50%. Die Ersatzrate wird je nach Branche und Rohertrag zwischen 10-40% betragen und mit EUR 80.000 (bisher EUR 30.000) gedeckelt.
Verlustersatz: Der Verlustersatz wird um weitere 6 Monate bis zum 31.12.2021 verlängert. Auch hier ist ein Umsatzrückgang von 50% erforderlich. Betriebe die zuvor einen Fixkostenzuschuss 800.000 bezogen haben können ab Juli auf den Verlustersatz umsteigen.
Härtefallfonds: Auch der Härtefallfonds für Klein- und Mittelbetriebe soll um weitere 3 Monate bis zum 30.9.2021 verlängert werden. Bisher war die Antragstellung bis zum 15.6. möglich. Im Zeitraum vom 15.6. bis 30.6. ist ein automatisierter Ersatz vorgesehen. Auch beim Härtefallfonds ist ein 50%iger Umsatzrückgang eine Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützung. Die Vergütung beträgt zwischen EUR 600 und 2.000. Der Antrag kann bis Ende Oktober bei der WKO eingebracht werden.
Darüber hinaus ist auch eine Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen bis zum 31.12.2021 vorgesehen. Die detaillierten gesetzlichen Regelungen bleiben abzuwarten.