Verlängerung Ausfallbonus

Die Bundesregierung hat eine Verlängerung des Ausfallbonus um weitere 3 Monate beschlossen. Der Ausfallbonus II kann bei einem Umsatzrückgang von mind. 50% (gegenüber den jeweiligen Vergleichsmonaten des Jahres 2019) für die Monate Juli 2021 bis September 2021 beantragt werden. Gefördert werden Unternehmen die ihren Sitz oder Betriebsstätte in Österreich haben und in Österreich operativ tätig sind.

Der Ausfallbonus II beträgt max. EUR 80.000 pro Kalendermonat und richtet sich nach der jeweiligen Branche (ÖNACE Code) in welcher das Unternehmen überwiegend tätig ist. Die Ersatzrate beträgt je nach Branche zwischen 10% und 40% des Umsatzrückganges. Der Antrag kann bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum viertfolgenden Kalendermonat über Finanzonline eingebracht werden.

Die Höhe des Ausfallbonus II ist zusätzlich insoweit gedeckelt, als die Summe aus Ausfallbonus II und die auf den Betrachtungszeitraum entfallende Kurzarbeitsbeihilfe den Umsatz des Vergleichsmonates im Jahr 2019 nicht übersteigen darf. Weiters muss sich der Antragsteller verpflichten, die Entnahmen bzw. Gewinnausschüttungen an die wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen. Insbesondere sind Ausschüttungen von Dividenden und rechtlich nicht zwingende Gewinnausschüttungen sowie der Rückkauf eigener Aktien im Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 31.12.2021 verboten. Es dürfen auch keine Bonuszahlungen an Vorstände oder Geschäftsführer in Höhe von mehr als 50% der Bonuszahlungen des Wirtschaftsjahres 2019 ausgezahlt werden.