Update Corona Förderungen

Das Bundesministerium für Finanzen hat aufgrund der bestehenden Corona bedingten Einschränkungen einige Corona Förderungen nochmals verlängert:

• Ausfallbonus III: Der Ausfallbonus wurde um ein weiteres Mal verlängert und kann nun für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 beantragt werden. Voraussetzung dafür ist in den Monaten November und Dezember ein Umsatzrückgang in Höhe von mind. 30% und in den Monaten Jänner bis März 2022 in Höhe von 40% gegenüber den Vergleichsmonaten. Die Anspruchsvoraussetzungen bleiben grundsätzlich unverändert wie beim Ausfallbonus II. Der Ausfallbonus III ist mit EUR 80.000 pro Monat gedeckelt.

• Verlustersatz III: Der Verlustersatz III kann ab einem Umsatzausfall von mind. 40% für die Monate Jänner bis März 2022 beantragt werden. Ersetzt werden grundsätzlich 70% der angefallenen Verluste. Für Klein- und Kleinstunternehmen beträgt die Ersatzrate 90%. Die Anträge können für max. 3 zeitlich zusammenhängende Betrachtungszeiträume gestellt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.9.2022 über Finanzonline eingebracht werden.

• Härtefallfonds: Auch der Härtefallfonds wurde bis zum 31.3.2022 verlängert. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von 30% (im November und Dezember 2021) bzw. 40% im Jänner bis März 2022. Der Härtefallfonds ist mit EUR 2.000 pro Monat gedeckelt.

Darüber hinaus wurde die Antragsfrist für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz I bis zum 31.3.2022 verlängert. Der Antrag für den Verlustersatz II kann noch bis zum 30.6.2022 eingebracht werden.