Unternehmens-Energiekostenzuschuss
Mit dem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, energieintensive Unternehmen zur teilweisen Kompensation der Energie-Mehrkosten mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Förderzeitraum von 1.2.2022 bis 30.9.2022 zu unterstützen. Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) soll den Energiekostenzuschusses im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung abwickeln.
Es fehlt jedoch noch die Genehmigung durch die Europäische Kommission. Genauso fehlen noch die Förderrichtlinien zur Konkretisierung der Abwicklung dieses Zuschusses. Nach derzeitigem Informationsstand ist der Antragsprozess zweistufig und sieht in einer ersten Stufe zunächst eine digitale Vorab-Registrierung über den aws-Fördermanager vor.
Diese Registrierung dient der Wahrung allfälliger Ansprüche und muss nicht zwingend zu einer tatsächlichen Antragstellung führen. Mit dieser Registrierung soll das Unternehmen zum einen eine Bestätigung der Registrierung und zum anderen Informationen über den individuellen Zeitraum für die formale Antragseinreichung als zweiten Schritt erhalten. Es wird empfohlen, diese Registrierung jedenfalls vorzunehmen, wenn die Organisation grundsätzlich förderwürdig im Sinne des UEZG ist. Der Beantragungszeitraum ist noch nicht bekannt, voraussichtlich können ab Mitte November Anträge gestellt werden.