Umsatzsteuer: Änderungen 2016

Bei der Vermietung von Beförderungsmitteln entfällt die Leistungsortverschiebung bei Nutzung im Inland. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Empfängerortes oder der Übergabe. Mietet somit zum Beispiel eine Privatperson aus dem Drittland von einem Unternehmer im Drittland einen PKW und benutzt den PKW für Fahrten im Inland, führt das zu keiner Steuerpflicht in Österreich. Die „Normalwertregelung“ soll nun auch bei Vermietung/Verpachtung von Grundstücken zur Anwendung gelangen. Vater vermietet zum Beispiel an seine Tochter ein Ferienhaus um eine monatliche Miete von EUR 700,00, ortsüblich sind aber EUR 800,00; die Steuerbemessung hat von den EUR 800,00 zu erfolgen. Eine Änderung erfolgt auch bei der Vermietung von Fahrzeugabstellplätzen, die ab 2016 immer umsatzsteuerpflichtig ist. Schreibt zum Beispiel eine Wohnungseigentumsgemeinschaft Betriebskosten vor, ist die Bemessungsgrundlage in eine 10% Komponente für die Wohnung und in eine 20% Komponente für den Garagenplatz aufzuteilen. Neuerungen gibt es auch bei den Steuersätzen. Einige der bisher mit 10% besteuerten Leistungen werden nunmehr mit 13% versteuert (zB Beherbergung und Camping – Inkrafttreten ab 01.05.2016; Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen, Theater, Musik- und Gesangsaufführungen). Weitere Änderungen ergeben sich bei Elektrofahrzeugen (unter den allgemeinen Voraussetzungen ist ein Vorsteuerabzug möglich) und bei Reisebüros und bei der Landwirtepauschalierung sowie bei einigen verfahrensrechtlichen Bestimmungen.