Tipps zum Jahresende

Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten noch ein paar Hinweise für Unternehmer in Kurzform:

• Zukunftssicherung: Zuwendungen des Dienstgebers für zukunftssichernde Maßnahmen seiner Dienstnehmer sind bis EUR 300 (pro Jahr und Dienstnehmer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass sie für alle oder eine bestimmte Gruppe von Dienstnehmern geleistet werden. Dazu gehören z.B. Prämien für Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen.

• Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu einer Höhe von EUR 186 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzuwendungen (z.B. Warengutscheine oder Goldmünzen) handelt. Achtung: Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig! Dienst- bzw. Firmenjubiläen: Sachzuwendungen an Dienstnehmer die anlässlich eines Dienst- bzw. Firmenjubiläums gewährt werden sind bis EUR 186 jährlich steuerfrei.

• Aufbewahrungspflicht: Am 31.12.2020 endet die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege des Jahres 2013. Davon ausgenommen sind Unterlagen, die in einem anhängigen Berufungsverfahren von Bedeutung sind. Unterlagen die Grundstücke betreffen müssen 22 Jahre aufbewahrt werden.

• Kinderbetreuungskosten: Leistet der Dienstgeber für alle oder eine bestimmte Gruppe seiner Dienstnehmer einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, ist dieser Zuschuss (max. EUR 1.000 jährlich pro Kind bis zum 10. Lebensjahr) unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.