Tipps zum Jahresende

Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten einige Tipps für Unternehmer in Kurzform:

Zukunftssicherung: Zuwendungen des Dienstgebers für zukunftssichernde Maßnahmen seiner Dienstnehmer sind bis EUR 300 (pro Jahr und Dienstnehmer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass sie für alle oder eine bestimmte Gruppe von Dienstnehmern geleistet werden. Dazu gehörigen z.B. Prämien für Lebens-, Unfall – oder Krankenversicherungen.

Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu einer Höhe von EUR 186 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzuwendungen (z.B. Warengutscheine oder Goldmünzen) handelt. Achtung: Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig.

Dienst-bzw. Firmenjubiläen: Sachzuwendungen an Dienstnehmer, die anlässlich eines Dienst- bzw. Firmenjubiläums gewährt werden, sind bis EUR 186 steuerfrei.

Jobticket: Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs können die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel vom Dienstgeber auch dann steuerfrei übernommen werden, wenn kein Anspruch auf die Pendlerpausche besteht. Die Rechnung muss auf den Dienstgeber lauten und den Namen des Dienstnehmers enthalten. Achtung: Ein reiner Kostenersatz des Dienstgebers ist steuerpflichtig.

Kinderbetreuungskosten: Leistet der Dienstgeber für alle oder eine bestimmte Gruppe seiner Dienstnehmer einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, ist dieser Zuschuss (max. EUR 1000 pro Jahr) unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.