Tipps zum Jahresende
Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten noch ein paar Hinweise für Unternehmer in Kurzform:
• Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstigte Institutionen (z.B. Forschungseinrichtungen, mildtätige Zwecke, Katastrophenschäden) sind steuerlich absetzbar. Die Spenden können in Höhe von max. 10% des Gewinnes des laufenden Jahres abgesetzt werden. Sie müssen jedoch spätestens bis 31.12.2017 geleistet werden.
• Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu einer Höhe von EUR 186 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzuwendungen (z.B. Warengutscheine oder Goldmünzen) handelt. Achtung: Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig!
• Dienst- bzw. Firmenjubiläen: Sachzuwendungen an Dienstnehmer die anlässlich eines Dienst- bzw. Firmenjubiläums gewährt werden sind bis EUR 186 steuerfrei.
• Zukunftssicherung: Zuwendungen des Dienstgebers für zukunftssichernde Maßnahmen seiner Dienstnehmer sind bis EUR 300 (pro Jahr und Dienstnehmer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass sie für alle oder eine bestimmte Gruppe von Dienstnehmern geleistet werden. Dazu gehören z.B. Prämien für Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen.
• Mitarbeiterrabatte: Mitarbeiterrabatte sind von der Steuer befreit, wenn der geldwerte Vorteil im Einzelfall 20% nicht übersteigt. Wird diese Freigrenze überschritten, bleiben sie insoweit steuerfrei, als sie den jährlichen Freibetrag in Höhe von EUR 1.000 nicht übersteigen.