Tipps zum Jahresende

Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten noch ein paar Hinweise für Unternehmer in Kurzform:

Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu einer Höhe von EUR 186,00 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzuwendungen (z.B. Warengutscheine oder Goldmünzen) handelt.

Achtung: Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig!

Dienst- bzw. Firmenjubiläen: Sachzuwendungen an Dienstnehmer die anlässlich eines Dienst- bzw. Firmenjubiläums gewährt werden sind seit heuer bis EUR 186,00 steuerfrei.

Zukunftssicherung: Zuwendungen des Dienstgebers für zukunftssichernde Maßnahmen seiner Dienstnehmer sind bis EUR 300,00 (pro Jahr und Dienstnehmer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung dafür ist, dass sie für alle oder eine bestimmte Gruppe von Dienstnehmern geleistet werden. Dazu gehören z.B. Prämien für Lebens-, Unfall- oder Krankenversicherungen.

Kinderbetreuungskosten: Leistet der Dienstgeber für alle oder eine bestimmte Gruppe seiner Dienstnehmer einen Zuschuss zur Kinderbetreuung, ist dieser Zuschuss (max. EUR 1.000 pro Jahr) unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Mitarbeiterrabatte: Durch die Steuerreform wurden Mitarbeiterrabatte neu geregelt. Sie sind von der Steuer befreit, wenn der geldwerte Vorteil im Einzelfall 20% nicht übersteigt. Wird diese Freigrenze überschritten, bleiben sie insoweit steuerfrei, als sie den jährlichen Freibetrag in Höhe von EUR 1.000 nicht übersteigen.