Tipps zum Jahresende

 

Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten nochmals ein paar Hinweise für Unternehmer in Kurzform:

  • Pensionsrückstellungen: Zum Ende eines Wirtschaftsjahres müssen für Pensionsrückstellungen Wertpapiere und/oder Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 50% des vorjährigen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. Beträgt die Wertpapierdeckung weniger, wird der Gewinn um 30% der Unterdeckung erhöht.
  • Weihnachtsgeschenke: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind bis zu einer Höhe von EUR 186 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzuwendungen (z.B. Warengutscheine oder Goldmünzen) handelt. Achtung: Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig!
  • Aufbewahrungspflicht: Am 31.12.2014 endet die sieben jährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege des Jahres 2007. Davon ausgenommen sind Unterlagen die in einem anhängigen Berufungsverfahren von Bedeutung sind. Unterlagen die Grundstücke betreffen müssen bis zu 22 Jahre aufbewahrt werden.
  • Jobticket: Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel können auch dann steuerfrei vom Dienstgeber übernommen werden, wenn kein Anspruch auf Pendlerpauschale besteht. Die Rechnung muss auf den Unternehmer lauten und den Namen des Dienstnehmers beinhalten. Achtung: ein reiner Kostenersatz des Dienstgebers ist steuerpflichtig!