Tipps zum Jahresende

EA-Rechner: Bei Einnahmen-Ausgaben- Rechnern gilt das Zu- und Abfl ussprinzip. Für die Erfassung der Einnahmen bzw. Ausgaben ist das Datum der Zahlung maßgebend. Durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2011 oder das Vorziehen von Ausgaben in das Jahr 2010 kann der Gewinn des laufenden Jahres beeinfl usst werden. Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen können steuerlich abgesetzt werden, wenn sie an begünstigte Institutionen (z. B. Museen, Universitäten, Forschungseinrichtungen) oder für mildtätige Zwecke oder Katastrophenhilfe geleistet werden. Sie sind bis maximal zehn Prozent des Gewinnes des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzugsfähig. Liste der begünstigten Spendenempfänger unter www.bmf.gv.at. Zukunftssicherung: Zuwendungen des Dienstgebers für zukunftssichernde Maßnahmen seiner Dienstnehmer sind bis 300 Euro pro Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie an alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen erfolgen. Dazu gehören z. B. Prämien für Lebensversicherungen.