Teuerungs-Entlastungspaket

Der Nationalrat hat Ende Juni das Teuerungs-Entlastungspaket beschlossen, das neben der Teuerungsprämie für Mitarbeiter einige weitere Entlastungen vorsieht. Ein kurzer Überblick:

• Zuschlag zur Familienbeihilfe: Im August wird für jedes Kind eine Einmalzahlung in Höhe von EUR 180 als Zuschlag zur Familienbeihilfe ausbezahlt.

• Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag der dann zusteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Rückwirkend ab 1.1.2022 wird der Bonus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr von EUR 1.500 auf 2.000 pro Jahr erhöht. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Entlastung bis Ende September durch eine Aufrollung zu berücksichtigen.

• Kindermehrbetrag: Die vorgesehene Staffelung des Kindermehrbetrages wurde gestrichen. Nunmehr tritt rückwirkend eine einmalige Erhöhung des Kindermehrbetrages von derzeit EUR 250 auf EUR 550 pro Kind in Kraft.

• Teuerungsabsetzbetrag: Für das Kalenderjahr 2022 wird zum Verkehrsabsetzbetrag und zum Pensionistenabsetzbetrag ein Teuerungsabsetzbetrag von bis zu EUR 500 gewährt. Der volle Absetzbetrag steht zu, wenn das Jahreseinkommen EUR 18.200 nicht übersteigt. Bei einem Einkommen über EUR 24.500 steht der Absetzbetrag nicht mehr zu. Die Berücksichtigung bei Erwerbstätigen erfolgt im Zuge der Veranlagung, bei Pensionisten führt die pensionsauszahlende Stelle bis Ende September eine Aufrollung durch.

• Klimabonus: Der Klimabonus für Erwachsene wurde auf EUR 500 erhöht – Kinder erhalten EUR 250. Die Auszahlung erfolgt im Oktober.