Termine 30.9.2012

Grundsätzlich sind alle Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG´s (neu auch vermögensverwaltende GmbH & KG´s) mit Regelbilanzstichtag 31.12.2011 bis zum 30.9.2012 in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen. Auch die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2011 in EU-Mitgliedsländern via Finanz-Online endet am 30.9.2012.

 
Wer im vergangenen Jahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden (zB Firmenpension neben ASVG-Pension), oder neben dem Gehalt eine Unfallrente oder ein Sold bezogen hat, oder wer zu Unrecht Steuerfreibeträge ausgenützt hat, muss bis zum 30.9.2012 eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen.
 
Herabsetzungsanträge für die laufenden Voraus-zahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2012 können letztmalig bis zum 30.9.2012 gestellt werden. Es sind daher die vorgeschriebenen Vorauszahlungs-bescheide der Höhe nach zu überprüfen. Der Antrag ist formlos beim zuständigen Finanzamt einzubringen und ist entsprechend zu begründen.