Termin 30.September 2020

Bisher waren die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag an das Firmenbuchgericht zu übermitteln. Die Abschlüsse zum 31.12.2019 wären daher bis zum 30.9.2020 offenzulegen.

Aufgrund der COVID-19-Gesetze kommt es zu einer Verschiebung bis zum 31.12.2020. Auch die Feststellung des Jahresabschlusses und andere Beschlüsse (zB Entlastung, Gewinnverwendung) können fristenwahrend bis 31.12.2020 erfolgen.

Die Frist für den Verbleib in der Liste der spendenbegünstigten Vereine wird auch bis Ende Dezember 2020 verlängert. Rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31.12.2019 sind jedoch bis spätestens 30.9.2020 beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt anzumelden.

Zu diesem Stichtag besteht auch die letzte Möglichkeit der Antragstellung auf Vorsteuererstattung von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern.

Der Dienstgeber muss für seine Dienstnehmer die Aufrollung der Gehaltsverrechnung zur Berücksichtigung des rückwirkend gesenkten Eingangssteuersatzes von 25% auf 20% (für Einkommensteile über € 11.000 bis € 18.000,-) bis spätestens 30.9.2020 durchführen.

Ab 1.10.2020 gibt es dann die neue Phase 3 der Kurzarbeit und die Phase 2 für Anträge von Nonprofit-Organisationen auf Zuschüsse und die Anspruchsverzinsung für Steuernachzahlungen 2019 beginnt zu laufen.