Termin 30. September 2018
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften (GmbH & Co KG), Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmter Genossenschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2017 sind bis zum 30.09.2018 beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen. Bei nicht fristgerechter Einreichung droht eine automatische Zwangsstrafe pro Geschäftsführer (Vorstand) und Gesellschaft.
Der 30.09. ist auch die letzte Möglichkeit für einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für das Jahr 2018. Auch die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2017 in EU-Mitgliedsländer via FinanzOnline endet am 30.09.2018. Für den Verbleib in der Liste der spendenbegünstigten Vereine haben Einrichtungen binnen 9 Monate nach dem Abschlussstichtag jährlich dem Finanzamt Wien 1/23 die Bestätigungen für das Vorliegen über die Voraussetzungen vorzulegen. Auch rückwirkende Umgründungsvorgänge zum Stichtag 31.12.2017 müssen bis 30.09.2018 beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden.
Alle Arbeitnehmer und Pensionisten, die entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen Absetzbeträge zu Unrecht berücksichtigt wurden, müssen bis zum 30.09.2018 eine Arbeitnehmer-veranlagung beim Finanzamt einreichen.