Termin 30. Juni

Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis Ende April des Folgejahres beim Wohnsitzfinanzamt abzugeben. Bei der grundsätzlich verpflichtenden elektronischen Übermittlung der Abgabenerklärung läuft die First bis Ende Juni des Folgejahres. Für jene, die von Wirtschaftstreuhändern vertreten werden, gibt es darüber hinaus noch quotenmäßig vereinbarte Fristen. Die jeweiligen Fristen können auf Antrag auch verlängert werden.
Wer Investitionen, über 400,- Euro Einzelwert, noch im ersten Halbjahr tätigt, kann im ersten Jahr die volle Jahresabschreibung steuerlich geltend machen (ansonsten nur die halbe Abschreibung). Der Alleinverdiener-Absetzbetrag steht nur dann zu, wenn man mindestens sechs volle Monate verheiratet war. Die erhöhte Einkommensgrenze für den Alleinverdiener-Absetzbetrag, die Sonderausgabenerhöhung und der Mehrkindzuschlag setzen voraus, dass zumindest mehr als die Hälfte des Jahres Familienbeihilfe für Kinder bezogen wurde.
Für die Rückerstattung ausländischer Vorsteuern in Drittstaaten, die im Jahr 2011 angefallen sind, besteht weiterhin eine Fallfrist bis zum 30. Juni 2012. Wer den Antrag mit Originalrechnungen und Unternehmer-bescheinigung nicht rechtzeitig bei den ausländischen Behörden einbringt, verliert seinen Anspruch.