SV-Werte 2022 für Unternehmer
Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 1.1.2022 monatlich € 485,85 (2021: € 475,86). Die Höchstbeitragsgrundlage wurde neu mit € 6.615,- pro Monat festgesetzt, somit ergibt sich eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage von € 79.380,- € (Vorjahr € 77.700,-). Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung bleibt bei 18,5%. Bei Ärzten, Apothekern, Patentanwälten und Ziviltechnikern bleibt der Satz bei 20%.
Auch die Beitragssätze für die Krankenversicherung in Höhe von 6,8% und für die Selbständigen-Vorsorge (Abfertigung Neu für Selbständige) in Höhe von 1,53% sind gleichgeblieben. Gewerbetreibenden werden in den ersten beiden Kalenderjahren in der Krankenversicherung eine fixe Beitragsgrundlage von monatlich € 485,85 vorgeschrieben. Der monatliche Beitrag für die Unfallversicherung wurde auf € 10,64 (2021: € 10,42) erhöht.
Für das Kalenderjahr 2022 werden somit bei aufrechtem Gewerbeschein in der Mindestbeitragsgrundlage Pflichtbeiträge in Höhe von € 1.691,92 vorgeschrieben. In der Höchstbeitragsgrundlage müssen maximal € 21.425,33 an die Sozialversicherungsanstalt bezahlt werden. Die Anpassung der vorläufigen Beitragsgrundlage 2022 ist während des ganzen Jahres möglich. Es besteht auch die Möglichkeit der Erhöhung der Beitragsgrundlage in den ersten drei Jahren.