SV-Werte 2021 für Unternehmer

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt ab 1.1.2021 monatlich € 475,86 (2020: € 460,66). Die Höchstbeitragsgrundlage wurde neu mit € 6.475,- pro Monat festgesetzt, somit ergibt sich eine jährliche Höchstbeitragsgrundlage von € 77.700,- € (Vorjahr € 75.180,-). Der Beitragssatz für die Pensionsversicherung bleibt bei 18,5%. Bei Ärzten, Apothekern, Patentanwälten und Ziviltechnikern bleibt der Satz bei 20%.

Auch die Beitragssätze für die Krankenversicherung in Höhe von 6,8% und für die Selbständigen-Vorsorge (Abfertigung Neu für Selbständige) in Höhe von 1,53% sind gleichgeblieben. Gewerbetreibenden werden in den ersten beiden Kalenderjahren in der Krankenversicherung eine fixe Beitragsgrundlage von monatliche € 475,86 vorgeschrieben. Diese Beitragsgrundlage wird nicht nachbemessen. Pensionisten zahlen in der Krankenversicherung einen Beitragssatz von 5,1%. Der monatliche Beitrag für die Unfallversicherung wurde auf € 10,42 (2020: € 10,09) erhöht.

Für das Kalenderjahr 2021 werden somit bei aufrechtem Gewerbeschein in der Mindestbeitragsgrundlage Pflichtbeiträge in Höhe von € 1.875,79 vorgeschrieben. In der Höchstbeitragsgrundlage müssen maximal € 20.971,95 an die Sozialversicherungsanstalt bezahlt werden. Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage 2020 ist noch bis 30.4.2021 möglich! Die Verzugszinsen sind ab 1.1.2021 wieder normal. Wenn notwendig sollen Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung gestellt werden, eingeschränkt sind auch Sondervereinbarungen möglich.