Steuervorauszahlungen

In diesen Tagen hat das Bundesrechenamt wieder mit Zahlscheinen an die verpflichtende Steuervorauszahlung für das 1. Quartal des Jahres 2012 erinnert. Körperschaften, Selbständige und teilweise auch Arbeitnehmer müssen bis zum 15.2.2012 die erste Teilzahlung für die mögliche Steuerbelastung 2012 entrichten.
Die Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel am 15.2, 15.5., 15.8. und 15.11. zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen resultiert aus dem zuletzt veranlagten Steuerbescheid, der dann noch um 4% erhöht wird. Stammt die letzte Steuerschuld aus dem vorvergangenen Jahr, wird der Betrag nochmals um weitere 5% erhöht.
Diese gesetzliche Schätzung gehört jedes Jahr dahingehend überprüft, ob die erwarteten Gewinne auch wiederum diese Steuervorschreibungen rechtfertigen. So kann man vor jeder Quartalsvorschreibung rechtzeitig einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen einbringen. Übrigens können auch die Vorschreibungen der Sozialversicherung an eventuell geänderte Einkommensverhältnisse angepasst werden.