Steuertipps zum Jahresende für Arbeitnehmer

Die Senkung des Eingangssteuersatzes für Einkommen über € 11.000,- bis € 18.000,- von 25% auf 20% tritt rückwirkend ab 1.1.2020 in Kraft. Arbeitnehmer, die im Monat der Aufrollung Mitarbeiter des auszahlenden Arbeitgebers waren, haben die Steuergutschrift im Wege einer unterjährigen Aufrollung erhalten. Alle anderen Arbeitnehmer erhalten die Gutschrift im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2020. Steuerpflichtige mit einem Einkommen unter € 11.000,- erhalten € 400,- über die SV-Rückerstattung (Negativsteuer). Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge zur Auszahlung kommen oder Sachbezüge nur zwölf Mal zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. In diesem Fall könnte in Höhe des restlichen Jahressechstels noch eine Prämie ausbezahlt werden. Für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers besteht ein Freibetrag pro Mitarbeiter und Jahr von € 3.000,-. Zudem können Unternehmer ihr Beschäftigten rund um den Jahreswechsel ein besonderes Weihnachtsgeschenk machen und ihnen – als Ersatz für coronabedingt ausgefallene Weihnachts- und andere Betriebsfeiern - steuerfreie Gutscheine von bis zu € 365,- gewähren. Dienstgeber können Mitarbeitern, die aufgrund der Covid-19-Krise erschwerten Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren, dafür eine zusätzliche Bonuszahlung von bis zu € 3000,- steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.