Steuertipps zum Jahresende für Arbeitnehmer
Wer im Jahr 2016 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2019 teilweise rückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig.
Am 31.12.2019 endet die Frist für den Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung 2014. Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen möchte, hat dafür 5 Jahre Zeit. Steuergutschriften sind unter anderem bei unterjährig schwankenden Bezügen zu erwarten, oder bei Negativsteuern oder wenn ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag bzw. ein Kinderzuschlag geltend gemacht werden kann.
Damit Werbungskosten, Sonderausgaben oder außer-gewöhnliche Belastungen noch heuer von der Steuer abgesetzt werden können, müssen diese bis zum 31.12.2019 bezahlt werden. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden.