Steuertipps zum Jahresende für Arbeitnehmer

Wer im Jahr 2014 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z.B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2017 rückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig.

Am 31.12.2017 endet die Frist für den Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung 2012. Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen eine Veranlagung beim Finanzamt beantragen möchte, hat dafür 5 Jahre Zeit. Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung wird vom Finanzamt erst ab dem Veranlagungsjahr 2016 durchgeführt.

Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt. Oder Sie haben noch keine Pendlerpauschale beim Arbeitgeber beantragt. In diesem Fall kann der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer im Monat Dezember eine Neuberechnung der Lohnsteuer durchführen und die sich daraus ergebende Lohnsteuer-Gutschrift an den Mitarbeiter auszahlen.