Steuertipps zum Jahresende für Arbeitnehmer
Am 31.12.2016 endet die Frist für den Antrag auf die Arbeitnehmerveranlagung 2011. Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen eine Veranlagung beim Finanzamt beantragen möchte, hat dafür fünf Jahre Zeit. Zu einer Steuerrefundierung kann es unter anderem bei unterjährig schwankenden Bezügen kommen oder wenn ein Alleinverdiener- bzw Alleinerzieherabsetzbetrag geltend gemacht wird. Auch die mögliche Gutschrift einer sogenannten Negativsteuer bekommt man nur durch die Erklärungsabgabe. Daneben führen auch Werbungskosten (zB vom Arbeitgeber nicht ersetzte Jobausgaben), Pendlerpauschale und Pendlereuro, Sonderausgaben (zB Spenden) oder außergewöhnliche Belastungen (zB Kinderbetreuungskosten) zu Steuerrückerstattungen. Ausgaben können nur in dem Jahr steuerlich abgesetzt werden, in dem sie auch bezahlt wurden.
Wer im Jahr 2013 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2016 rückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig.