Steuertipps zum Jahresende
Sonderausgaben sollten noch 2022 bezahlt werden, damit sich diese auch noch heuer auswirken. Ohne Höchstbetragsbegrenzung, unabhängig vom Einkommen sind etwa Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungsbeiträge in der Pensions-versicherung absetzbar. Auch bestimmte Renten, sowie Steuerberatungskosten sind von der Höhe nach unbeschränkt absetzbar. Kirchenbeiträge sind mit einem jährlichen Höchstbetrag von 400,- € begrenzt.
Auch bei Spenden gibt eine Begrenzung. Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10% des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden. Neu werden im Zuge der ökosozialen Steuerreform auch Ausgaben für die thermische Sanierung von Gebäuden und auch der Ersatz von fossilen durch klimafreundlichere Heizsysteme begünstigt.
Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens 3.123,04 € investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2022 von 132,73 €. Die prämienbegünstigten Einzahlungen können auch für jedes Kind getätigt werden. Als Bausparprämie bekommt man, wie in den Vorjahren, für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200,- € pro Jahr noch 18,- €.