Steuertipps zum Jahresende
Für Gewinne von Verkäufen von sogenannten „Neuvermögen“ im Jahr 2021 fällt die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5% an. Zum Neuvermögen zählen alle seit dem 1.1.2011 erworbenen Aktien und Investmentfonds sowie alle anderen ab dem 1.4.2012 entgeltlich erworbenen Kapitalanlagen (insbesondere Anleihen, Derivate). Verluste aus der Veräußerung dieser dem Neuvermögen zuzurechnenden Kapitalanlagen können nicht nur mit Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit zB Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden.
Wenn bei verschiedenen Banken Wertpapierdepots bestehen oder zB mit der Ehefrau ein Gemeinschaftsdepot angelegt wurde, müssen für diesen Verlustausgleich Bescheinigungen angefordert werden. Im Rahmen der Steuererklärungen können dann eventuelle bei einem Wertpapierdepot nicht verwertete Verluste mit den Einkünften aus anderen Wertpapierdepots ausgeglichen werden.
Die Bezahlung von Prämien zur Zukunftssicherung für Dienstnehmer durch den Arbeitgeber ist bis zu € 300,- pro Jahr und Arbeitnehmer nach wie vor steuerfrei. Für den Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers besteht ein Freibetrag pro Mitarbeiter und Jahr von € 3.000,-. Weihnachtsgutscheine bis € 365,- sollen auch dieses Jahr steuerfrei gestellt werden, sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht bereits genutzt wurde. Um den Konsum in Österreich zu fördern, sollen sowohl die Arbeitgeber beim Erwerb der Gutscheine als auch die Arbeitnehmer bei der Einlösung der Gutscheine den Fokus auf regionale Unternehmen legen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit soll sein, dass die Gutscheine im November bzw Dezember 2021 oder im Jänner 2022 ausgegeben werden. Die Steuerbefreiung soll sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (zB Einkaufsmünzen) umfassen.