Steuertipps zum Jahresende
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können dieses Jahr nur mehr geltend gemacht werden, wenn diese noch bis zum 31.12.2018 bezahlt werden. Die Topf-Sonderausgaben aus Altverträgen vor dem 01.01.2016 für Versicherungen und Wohnraumschaffug und –sanierung können nur noch bis zur Veranlagung 2020 abgesetzt werden. Spenden, Kirchenbeiträge oder Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung oder für den Nachkauf von Versicherungszeiten werden für das Jahr 2018 wieder automatisch steuerlich berücksichtigt.
Wer in die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge heuer noch mindestens EUR 2.825,60 investiert, erhält die mögliche Höchstprämie für 2018 von € 120,09. Als Bausparprämie kann unverändert für den maximal geförderten Einzahlungsbetrag von EUR 1.200 pro Jahr noch ein Betrag von EUR 18,00 lukriert werden.
Für Gewinne von Verkäufen von sogenanntem Neuvermögen im Jahr 2018 fällt die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5% an. Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen können auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen, jedoch nicht mit Sparbuchzinsen ausgeglichen werden. Wenn bei verschiedenen Banken Wertpapierdepots oder z.B. ein Gemeinschaftsdepot besteht, können mit Bescheinigungen im Rahmen der Steuererklärungen nicht verwertete Verluste mit Einkünften aus dem anderen Wertpapierdepot ausgeglichen werden.