Steuertipps zum Jahresende
Unternehmer sollten vor dem Jahresende noch einmal überprüfen, ob sie ihre legalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten genutzt haben. Ein paar Hinweise dazu:
Gewinnfreibetrag: Als Abgeltung für die begünstigte Besteuerung des 13./14. Gehalts von Dienstnehmer können natürliche Personen (Unternehmer) einen Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% des Gewinnes (max. 45.350 pro Jahr) in Anspruch nehmen. Der Grundfreibetrag (max. 3.900) steht allen zu. Voraussetzung für einen darüber hinaus gehenden Freibetrag ist, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Dazu gehören abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. Vier Jahren (z.B. Maschinen) aber auch bestimmte Wertpapiere. Um den Freibetrag optimal zu nutzen, sollte der voraussichtliche Gewinn des Jahres 2018 berechnet und heuer noch investiert werden. Der Gewinnfreibetrag steht auch bei selbständigen Nebeneinkünften (z.B. Werk- oder freier Dienstvertrag), Aufsichtsräten oder Stiftungsvorständen zu.
EA-Rechner: Bei Einnahmen-Ausgaben Rechnern gilt das sogenannte Zu-/Abflussprinzip. Für die steuerliche Erfassung von Einnahmen bzw. Ausgaben ist Zahlung maßgebend. Durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2019 oder das Vorziehen von Ausgaben in das Jahr 2018 kann der Gewinn des laufenden Jahres noch beeinflusst werden. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen bzw. Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, müssen jedoch jenem Jahr zugerechnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören.