Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

Neu ist dieses Jahr zu berücksichtigen, dass allenfalls bis 2015 zu niedrig angesetzte Grundanteile bei der Bemessung der Abschreibung vermieteter Gebäude im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung im Jahr 2016 anzupassen sind. Neu dürfen auch die Instandsetzungsausgaben des Jahres 2016 bei vermieteten Wohngebäuden nur mehr auf 15 Jahre verteilt werden. Seit dem 01.Jänner 2016 können die Topf-Sonderausgaben nur mehr dann abgesetzt werden, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 01.01.2016 abgeschlossen bzw. mit der Bauausführung oder Sanierung vor diesem Datum begonnen wurde. Das betrifft Kranken-, Unfall-, und Lebensversicherungen sowie die Wohnraumschaffung und -sanierung. Weiterhin ohne Höchstbetragsbegrenzung und unabhängig vom Einkommen können Nachkäufe von Pensionsversicherungszeiten und freiwillige Weiterversicherungsbeträge in der Pensionsversicherung abgeschrieben werden.

Private Geldspenden sind mit 10% des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden. Die meisten begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und werden auf der Homepage der BMF (www.bmf.gv.at/service/allg/spenden) veröffentlicht.

Die Spenden sind mittels Zahlungsbeleg nachzuweisen.