Steuerstundungen Ratenzahlung 2.0

Für viele der in der Corona Pandemie gestundeten Abgaben endet die Zahlungsfrist am 31.6.2021. Da die gänzliche Rückzahlung dieser Abgaben mit hohen finanziellen Belastungen verbunden sein kann, hat der Gesetzgeber mit dem Ratenzahlungsmodell 2.0 eine flexible Möglichkeit zur Tilgung dieser offenen Rückstände geschaffen. Das Ratenzahlungsmodell umfasst in Summe 36 Monate und gliedert sich in 2 Phasen:

• Phase 1:

In der Phase 1 können die Abgabenschulden über einen maximalen Zeitraum von 15 Monaten (bis September 2022) bezahlt werden. Die Ratenhöhe muss wirtschaftlich angemessen sein und kann an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

• Phase 2:

In der Phase 2 kann ein etwaiger nach der Phase 1 verbleibender Restbetrag in weiteren 21 Monaten (bis Juni 2024) getilgt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zumindest 40% des Abgabenrückstandes in der ersten Phase getilgt wurde und dass glaubhaft gemacht wird, dass der Restbetrag in Phase 2 entrichtet werden kann. Darüber hinaus darf in der Phase 1 kein Terminverlust bei den Ratenzahlungen eingetreten sein und alle künftigen laufenden Abgaben müssen fristgerecht entrichtet werden.

Für die Ratenzahlungen werden Stundungszinsen in Höhe von 2% über dem geltenden Basiszinssatz verrechnet (derzeit 1,38%). Achtung: Wichtig ist, dass der Ratenzahlungsantrag bis zum 30.6.2021 an das Finanzamt gestellt wird! Eine zusätzliche (gleichzeitige) Gewährung einer weiteren Zahlungserleichterung neben dem COVID-19 Ratenzahlungsmodell ist nicht möglich.