Steuerreformgesetz 2020

Am 19. September wurde im Nationalrat das Steuerreformgesetz 2020 beschlossen. Dieses bringt ab dem Jahr 2020 eine Entlastung für Geringverdiener und Kleinunternehmer.

Sozialversicherungsbonus: Für Dienstnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu EUR 15.500 gibt es eine zusätzliche Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von EUR 300. Damit auch Pensionisten davon profitieren, wurde der Pensionistenabsetzbetrag um EUR 200 erhöht. Für Selbständige und Landwirte wurde der Krankenversicherungsbeitrag um 0,85% gesenkt.

Kleinunternehmer: Kleinunternehmer die eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreiten, sind von der Umsatzsteuer (und Abgabe einer Umsatzsteuererklärung) befreit. Diese Umsatzgrenze wurde von EUR 30.000 auf 35.000 erhöht. Wenn die Befreiung in Anspruch genommen wird, entfällt auch das Recht auf einen Vorsteuerabzug.

Pauschalierung: Für Kleinunternehmer wurde eine neue Pauschalierungsmöglichkeit beschlossen. Wenn die Umsätze EUR 35.000 im Kalenderjahr nicht übersteigen, können die Betriebsausgaben pauschal mit 45% der Einnahmen angesetzt werden. Für Dienstleistungsunternehmen betragen die pauschalen Betriebsausgaben 20%. Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben dürfen nur die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen abgezogen werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Abnutzbare Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 400 können im Jahr der Anschaffung sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Diese Grenze wurde von EUR 400 auf EUR 800 erhöht.