Steuerreform

Das vom Parlament am 07.07.2015 beschlossene Steuerreformgesetz 2015 sieht neben der Tarifreform (Reduktion der Steuersätze) noch einige weitere Steuerentlastungen vor:

Arbeitnehmerabsetzbetrag: Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wird in den Verkehrsabsetzbetrag integriert und von EUR 345,00 auf EUR 400,00 erhöht.

Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wird von EUR 220,00 auf EUR 440,00 pro Kind verdoppelt. Wenn der Kinderfreibetrag zwischen den Eltern gesplittet wird, erhöht er sich von EUR 132,00 auf EUR 300,00 pro Kind. Das gilt auch für Steuerpflichtige die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Negativsteuer: Kleinverdiener die keine Lohnsteuer bezahlen (Einkommen unter EUR 11.000,00), können sich in Zukunft 50% ihrer bezahlten Sozialversicherungsbeitrage zurück erstatten lassen. Der Maximalbetrag der Negativsteuer wurde mit EUR 400,00 festgelegt. Bisher wurden 10% (max. EUR 110,00) zurückerstattet.

Pensionisten und Bauern: Auch für Kleinpensionisten und Bauern die keine Einkommensteuer bezahlen, wurde erstmalig eine Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen (max. EUR 110,00) eingeführt.

Pendler: Pendlern mit einem Jahreseinkommen bis EUR 12.200,00 steht ein erhöhter Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von EUR 690,00 zu.

Prämien: Die Forschungsprämie wurde von 10% auf 12% erhöht.

Mitarbeiterbeteiligungen: Der Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen wurde von EUR 1.460,00 auf EUR 3.000,00 angehoben.