Steuerliche Neuerungen 2022

Mit 1.1.2022 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten:

Umsatzsteuer Gastronomie: Der begünstigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 5% in der Gastronomie und Hotellerie ist mit 31.12.2021 ausgelaufen. Seit dem 1.1.2022 gelten wieder die alten Steuersätze (10% und 20%) die vor der Pandemie gegolten haben.

Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag der dann zusteht, wenn für ein Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Ab 1.7.2022 wird der Bonus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr von EUR 1.500 auf 2.000 pro Jahr erhöht.

Regelbedarfssätze: Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsabsetzbetrages müssen (ohne behördliche Festsetzung) zumindest die Regelbedarfssätze bezahlt werden. Diese wurden ab 1.1.2022 auf EUR 219 bis EUR 611 erhöht.

Arbeitsplatzpauschale: Für betriebliche Einkunftsarten steht ab dem Jahr 2022 eine Arbeitsplatzpauschale zu, wenn kein anderer Raum zur Verfügung steht und auch kein Arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Pauschale ist von der Höhe des Einkommens abhängig und beträgt zw. EUR 300 und EUR 1.200. Aufwendungen für Arbeitsgeräte (z.B. Laptop, Drucker) sind von der Pauschale nicht umfasst und können gesondert geltend gemacht werden.

Corona Beihilfen: Aufgrund des letzten Lockdowns wurden auch zahlreiche Corona Beihilfen verlängert. Die Verlängerung betrifft die Corona Kurzarbeit, den Ausfallbonus, den Verlustersatz und den Härtefallfonds.

Schutzmasken: Die Umsatzsteuerbefreiung für Corona Schutzmasken wurde bis zum 30.6.2022 verlängert.