Steuerliche Neuerungen 2021
Mit 1.1.2021 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten:
• Brexit: Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU hat GB seit dem 1.1. einen Drittlandstatus. Dadurch gelten Lieferungen nicht mehr als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen. Sie stellen nun Ausfuhrlieferungen dar, für die eine Steuerfreiheit nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben ist. Auch für die Vorsteuererstattung kommen nun verkürzte Fristen zur Anwendung.
• Umsatzsteuersatz 10%: Für Reparaturdienstleistungen bei Fahrrädern, Schuhen, Lederwaren, Kleidung und Haushaltswäsche wurde ab 1.1.2021 ein ermäßigter Steuersatz von 10% eingeführt. Ebenso unterliegen Damenhygjeneartikel seit 1.1.2021 dem ermäßigten Steuersatz von 10%.
• Umsatzsteuersatz 5%: Der reduzierte Steuersatz von 5% für die Bereiche Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Bücher wurde bis 31.12.2021 verlängert.
• Abgabenstundungen: Die bis 15.1.2021 befristeten Abgabenstundungen wurden bis zum 31. März 2021 verlängert. Ebenso werden bis 31.3. keine Stundungszinsen bzw. Säumniszuschläge festgesetzt.
• Covid-19 Ratenzahlungen: Ab 1.4.2021 können Abgaben die aufgrund der Covid-19 Krise gestundet wurden in bis zu 36 Monatsraten bezahlt werden. Dafür ist auch ein reduzierter Stundungszinssatz in Höhe von 2% vorgesehen.
• Spitzensteuersatz: Der Spitzensteuersatz (Einkommensteuer) in Höhe von 55% wurde bis zum Jahr 2025 verlängert.
• Pendlerpauschale: Das Pendlerpauschale steht – trotz Covid-19 bedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit – bis 31.3.2021 weiter zu.