Steuerliche Neuerungen 2020

Mit 01.01.2020 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten:

Kleinunternehmer: Für Kleinunternehmer wurde die Umsatzgrenze von EUR 30.000 auf EUR 35.000 pro Jahr erhöht. Unternehmer mit weniger als EUR 35.000 sind damit von der Umsatzsteuer befreit. Wenn die Befreiung in Anspruch genommen wird, entfällt auch das Recht auf den Vorsteuerabzug.

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Die Grenze für sofort abschreibbare geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von EUR 400 auf EUR 800 erhöht.

Verkehrsabsetzbetrag: Für Arbeitnehmer deren Einkommen unter EUR 15.500 liegt, gibt es einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von EUR 300. Für Einkommen zwischen EUR 15.500 und EUR 21.500 kommt es zu einer gleichmäßigen Einschleifung des Zuschlages.

Sozialversicherungsbonus: Personen mit einem Einkommen unter EUR 15.500 erhalten einen Sozialversicherungsbonus in Höhe von EUR 300.

Krankenversicherungsbeiträge: Für Selbständige und Landwirte wurde der Krankenversicherungsbeitrag von 7,65% auf 6,8% gesenkt.

Pensionistenabsetzbetrag: Der Pensionistenabsetzbetrag wurde um EUR 200 erhöht.

• Pauschalierung: Für Kleinunternehmer gibt es eine neue Pauschalierungsmöglichkeit. Wenn die Umsätze im Kalenderjahr EUR 35.000 nicht übersteigen, können die Betriebsausgaben pauschal mit 45% der Einnahmen angesetzt werden. Für Dienstleistungsunternehmen betragen die pauschalen Betriebsausgaben 20%. Zusätzlich zu den pauschalen Betriebsausgaben dürfen nur die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgezogen werden.