Steuerliche Neuerungen 2018
Mit 01.01.2018 sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten:
• Forschungsprämie: Die Forschungsprämie wurde von 12% auf 14% erhöht. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt eine aliquote Aufteilung auf die einzelnen Monate.
• Dienstgeberbeitrag: Der Dienstgeberbeitrag wurde von 4,1% auf 3,9% reduziert.
• Familienbeihilfe: Die Familienbeihilfe wurde – je nach Alter des Kindes – auf EUR 114,00 bis EUR 165,10 angehoben. Ebenso wurden die Geschwisterstaffel und der Zuschlag bei einer Behinderung erhöht.
• Regelbedarfssätze: Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsabsetzbetrages müssen (ohne behördliche Festsetzung) zumindest die Regelbedarfssätze bezahlt werden. Diese wurden je nach Alter des Kindes auf EUR 204,00 bis EUR 569,00 erhöht.
• Dienstgeberdarlehen: Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen oder Dienstgeberdarlehen wurde die als Sachbezug anzusetzende Zinsersparnis ab 01.01.2018 von 1% auf 0,5% reduziert. Für Darlehen und Vorschüsse bis zu einem Betrag von EUR 7.300 muss kein Sachbezug berücksichtigt werden.
• Registrierkasse: Zum Abschluss eines jeden Geschäftsjahres muss für jede Registrierkasse ein gesonderter Jahresbeleg erstellt und überprüft werden. Dieser muss über den Registrierkassen-Webservice zur Prüfung an Finanzonline übermittelt werden. Wenn eine elektronische Erstellung des Jahresbeleges nicht möglich ist, muss dieser ausgedruckt und 7 Jahre aufbewahrt werden. Die Überprüfung des Jahresbeleges 2017 (manuell oder automatisch) muss bis spätestens 15.02.2018 erfolgen.