Steuerliche Neuerungen
Durch die Neuregelung der Kapitalbesteuerung wird die eingeführte Wertpapier-Kapitalertragsteuer inhaltlich geändert bzw. präzisiert; zudem wurde das Inkrafttreten auf 1.4.2012 verschoben. Künftig wird es durch das neue Gesetz einen umfassenden Verlustausgleich beim KESt-Abzug durch die depotführenden Kreditinstitute geben.
Ab 1.1.2012 wird auch die Anspruchfrist für den Zeitraum der begünstigten Arbeitnehmerbeschäftigung verlängert. Die Befreiung von bestimmten lohnabhängigen Abgaben im Kalendermonat der Neugründung sowie in den folgenden 35 Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden.
Die neu eingeführte Berichtigungsvorschrift von Abgabenbescheiden soll verhindern, dass Betriebsausgaben und –einnahmen doppelt berücksichtigt wurden bzw. Nichtberücksichtigung finden. Die Korrektur ist allerdings nur im Rahmen des durch die absolute Verjährung gesteckten Rahmens von zehn Jahren ab Entstehen des Abgabenanspruchs möglich.