Steuererhöhungen, um Reform zu finanzieren
Mitte Mai wurde der Begutachtungsentwurf zum Steuerreformgesetz 2015 veröffentlicht. Neben der schon lange fälligen Tarifentlastung sind einige Steuererhöhungen zur Gegenfinanzierung vorgesehen:
• Kapitalertragsteuer: Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% soll künftig nur noch für Geldeinlagen und sonstige Forderungen bei Kreditinstituten zur Anwendung kommen. Für alle anderen Einkünfte (Dividenden, Kursgewinne, GmbH Ausschüttungen udgl.) soll sie ab dem Jahr 2016 auf 27,5% angehoben werden.
• Dienstautos: Der Sachbezugswert von Dienstautos soll ab einem CO2 Ausstoß über 120 g/km von 1,5% auf 2% erhöht werden. Dadurch erhöht sich der max. Sachbezug von EUR 720,- auf EUR 960,- pro Monat. Die Privatnutzung von Elektroautos soll für die Jahre 2016 bis 2020 steuerfrei sein.
• Sonderausgaben: Die Topfsonderausgaben (Beiträge für Kranken-, Unfall, Pensions- und Lebensversicherungen sowie die Wohnraumschaffung) sollen ab 01.01.2016 gestrichen werden. Verträge die vor dem 01.01.2016 abgeschlossen wurden, können noch bis zum Jahr 2020 abgesetzt werden.
• Vermietung und Verpachtung: Bei Vermietungen soll der Grundanteil von derzeit 20% auf 40% erhöht werden. Dadurch kommt es zu einer Reduzierung der Abschreibungen. Der Nachweis eines geringeren Grundanteils soll möglich sein. Wurde der Grundanteil bisher mit 20% angesetzt, ist die Abschreibung ab 2016 entsprechend zu reduzieren.