Steuerabkommen mit der Schweiz

Der Ministerrat hat am 17.4.2012 ein neues Steuerabkommen mit der Schweiz beschlossen. Davon betroffen sind alle natürlichen Personen, die in Österreich ansässig sind und die am 31.12.2010 und am 1.1.2013 ein Konto oder Depot bei einer schweizer Bank besitzen. Es sind zwei Möglichkeiten der Besteuerung vorgesehen: 

 
1. Anonyme Abgeltung: In diesem Fall berechnet die schweizer Bank einen pauschalen Steuerbetrag auf das bestehende Vermögen und leitet diesen an die österreichische Finanz weiter. Der Steuersatz beträgt – je nach Höhe des Vermögens – zwischen 15% und 38%. Die Abgeltung wirkt strafbefreiend.
 
2. Freiwillige Meldung: Anleger haben auch die Möglichkeit ihr Vermögen offen zu legen (z.B. wenn es sich nicht um Schwarzgeld handelt). In diesem Fall meldet die schweizer Bank die Kontodaten an die österreichische Finanzverwaltung.
 
Zu beachten ist, dass die Schweiz den österreichischen Behörden (zur Erleichterung der Strafverfolgung) statistische Angaben übermittelt, welche Kontobeziehungen zwischen dem 13.4.2012 und 1.1.2013 aufgelöst und somit nicht besteuert wurden.